Er gibts sich als endskrasser Rapper, gefährlich und bis obenhin mit Sperma gefüllt, das er den Schlampen … naja, lassen wir das. Wer sich die Texte seiner “Lieder” ansieht, weiß wie der Satz weiter gegangen wäre. Aber soweit wollen wir das Niveau hier nicht absenken. Belassen wir es, das Bushido in seiner Selbstwahrnehmung der King der Gangsta-Rapper ist, ein böser Bube, der sich nicht um Gesetze schert - oder Frauenrechte. Dieser harte Kerl hat sich nun mit drei anderen angelegt. Naja, was heißt angelegt. Er hat sie vor Gericht gezerrt. Aber immerhin drei. Drei Rentner allerdings. Wegen Raubmordkopiererei. Die drei Rentner konnten allerdings glaubhaft machen, das sie seine “Musik” nicht heruntergeladen haben. Oder gar wussten wer oder was ein Bushido ist. Dennoch wurden sie verurteilt - wegen Störerhaftung. Sie hatten ihr WLAN nicht abgesichert. Ich behaupte jetzt einfach mal, das die älteren Herrschaften überhaupt nicht wussten, das man die Funktstrecke verschlüsseln kann - oder warum man das tun sollte. Interessanterweise gibt es kein einziges Gesetz, das vorschreibt ob und wie ein WLAN-Netz abgesichert werden muss. Im Grunde haben die Beklagten also ihr Recht wahrgenommen, ein geöffnetes WLAN zu betreiben. und weil sie ihr Recht wahrgenommen haben, wurden sie verurteilt. Beim Wiederholungsfall werden 250.000€ fällig. Und jetzt schon die Verfahrenskosten. Rechtsmittel sind allerdings zulässig, das Urteil noch nicht rechtskräftig. Hoffen wir, das die nächste Instanz klüger entscheidet. Bushido dagegen sollten wir schonend an seine neue Rolle heranführen. Zum Beispiel mit einem Tüllröckchen.
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Bushido ist einfach der beste auf der Welt.weiter so ich grüsse alle seine fans.ching ching hammer track !
Senf zu jennyDer hat Fans? Nun ja, zumindest mit Jenny kann er sich dann ja das Tüllröckchen teilen, der kleine Hosentaschenrapper.
Senf zu eco