Jul 24

Talula does the Hula From Hawaii

Talula does the Hula From Hawaii, so der vollständige Vornamen eines Mädchens in Neuseeland. Verständlicherweise hat die Neunjährige ihre Eltern verklagt um einen neuen Namen zu bekommen.

Auch die im Bericht verlinkten Listen von dämlichen Vornamen ist lesenswert. Gott, bin ich froh nicht der Sohn von Uwe Ochsenknecht zu sein. Namensgebertechnisch ist der Mann absolut minderbemittelt.

Gerichtsstreit: Talula does the Hula From Hawaii klagt gegen ihren Vornamen - Panorama - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten.


Jul 24

Blinde: Bitte an die Scheibe klopfen

Der Shopblogger verweist auf einen Bericht der Hannoverschen Allgemeinen. Darin wird beschrieben, wie Blinde oft diskriminiert werden. Beispiel Blindenhund im Supermarkt. Was in manchen Geschäften abgeht, grenzt an Menschenverachtung.


Jul 17

So schnell wird man Bankräuber

Der WDR berichtet über eine Familie, die durch einen Denunzianten ruiniert wurde. Dabei wird auch geklärt, das man als Bürgemeister sich nicht unbedingt mit einem Rückgrad belasten muss.

via law blog


Jul 17

Bushido gewinnt gegen drei Rentner

Er gibts sich als endskrasser Rapper, gefährlich und bis obenhin mit Sperma gefüllt, das er den Schlampen … naja, lassen wir das. Wer sich die Texte seiner “Lieder” ansieht, weiß wie der Satz weiter gegangen wäre. Aber soweit wollen wir das Niveau hier nicht absenken. Belassen wir es, das Bushido in seiner Selbstwahrnehmung der King der Gangsta-Rapper ist, ein böser Bube, der sich nicht um Gesetze schert - oder Frauenrechte. Dieser harte Kerl hat sich nun mit drei anderen angelegt. Naja, was heißt angelegt. Er hat sie vor Gericht gezerrt. Aber immerhin drei. Drei Rentner allerdings. Wegen Raubmordkopiererei. Die drei Rentner konnten allerdings glaubhaft machen, das sie seine “Musik” nicht heruntergeladen haben. Oder gar wussten wer oder was ein Bushido ist. Dennoch wurden sie verurteilt - wegen Störerhaftung. Sie hatten ihr WLAN nicht abgesichert. Ich behaupte jetzt einfach mal, das die älteren Herrschaften überhaupt nicht wussten, das man die Funktstrecke verschlüsseln kann - oder warum man das tun sollte. Interessanterweise gibt es kein einziges Gesetz, das vorschreibt ob und wie ein WLAN-Netz abgesichert werden muss. Im Grunde haben die Beklagten also ihr Recht wahrgenommen, ein geöffnetes WLAN zu betreiben. und weil sie ihr Recht wahrgenommen haben, wurden sie verurteilt. Beim Wiederholungsfall werden 250.000€ fällig. Und jetzt schon die Verfahrenskosten. Rechtsmittel sind allerdings zulässig, das Urteil noch nicht rechtskräftig. Hoffen wir, das die nächste Instanz klüger entscheidet. Bushido dagegen sollten wir schonend an seine neue Rolle heranführen. Zum Beispiel mit einem Tüllröckchen.

Via Heise und Golem